Liquidation einer Gesellschaft in Rumänien

· Geprüft von Rechtsanwalt Cristian Darie

Was beinhaltet die Liquidation einer Gesellschaft und welche Gründe führen dazu?

Die Liquidation einer Gesellschaft in Rumänien ist die zweite Phase im Verfahren zur Löschung einer juristischen Person; sie folgt auf deren Auflösung.

Zu den Liquidationsmaßnahmen gehören die Ermittlung der Vermögenswerte und ihre Umwandlung in Geld, die Feststellung der Verbindlichkeiten, die Befriedigung der Gläubiger sowie die Verteilung des Liquidationsergebnisses unter den Gesellschaftern. Steht dieser Schritt an, können unsere Anwälte in Rumänien Investoren während der gesamten Liquidation begleiten.

Kurzüberblick Details
Freiwillige Auflösung der Gesellschaft Bei Ablauf der Gesellschaftsdauer, bei Verwirklichung des Unternehmensgegenstands oder durch einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter.

Pflichtauflösung bei Ablauf der Gesellschaftsdauer

Die Geschäftsführer müssen die Gesellschafter mindestens 3 Monate vor Ablauf befragen, ob ihre Tätigkeit fortgesetzt werden soll.

Zwangsauflösung der Gesellschaft

Kann vom Gericht angeordnet werden

Bekanntmachung der gerichtlichen Auflösung Veröffentlichung im elektronischen Bulletin des Handelsregisters (Buletinul electronic al registrului comerțului)
Gründe für eine gerichtliche Auflösung

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern, die eine Fortführung der Tätigkeit des Unternehmens unmöglich machen, Konkurs usw.

Liquidation nach dem Auflösungsbeschluss

Ja, die Liquidation folgt auf den Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft

Liquidator

Wird in der Regel mit der Durchführung der Liquidation betraut.

Bestellung des Liquidators in Rumänien

Durch die Gesellschafter bzw. Mitglieder der Gesellschaft

Aufgaben des Liquidators

Ermittlung des Gesellschaftsvermögens;

Befriedigung der Gläubiger;

Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern.

Ausnahmen von der Bestellung eines Liquidators Wenn sich die Gesellschafter über die Aufteilung des Vermögens einig sind. Unsere rumänischen Anwälte informieren Sie gerne näher.
Tätigkeit der Gesellschaft während der Liquidation in Rumänien

Nur Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Liquidation.

Phasen der Liquidation

Eintragung des Liquidationsantrags und der weiteren Unterlagen sowie Durchführung aller Schritte, die zur Regelung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft erforderlich sind.

Antrag auf Löschung der Gesellschaft nach der Liquidation

Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Auflösung ohne Liquidation

In bestimmten Fällen, aufgrund einer Vereinbarung der Gesellschafter über die Begleichung der Verbindlichkeiten und die Verteilung des verbleibenden Vermögens.

Ungefähre Dauer der Liquidation 60 Tage, in manchen Fällen auch länger.

Die Gründe, aus denen eine Gesellschaft in die Liquidation eintritt, sind somit dieselben, die zu ihrer Auflösung führen. Dazu können unter anderem gehören:

  • der Ablauf der für die Tätigkeit der Gesellschaft festgelegten Dauer;
  • die Unmöglichkeit, den Gesellschaftszweck zu verwirklichen, oder dessen Verwirklichung;
  • die Nichtigerklärung der Gesellschaft; der Beschluss der Gesellschafterversammlung;
  • eine gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, etwa bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern, die die Funktionsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen;
  • der Konkurs der Gesellschaft oder andere im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Gründe.

Sämtliche vom Unternehmen ausgestellten Dokumente müssen den Hinweis enthalten, dass sich die juristische Person in Liquidation befindet.

In der Regel beginnt die Liquidation mit der Bestellung der Liquidatoren innerhalb von 60 Tagen ab der Eintragung der Auflösung im Handelsregister; ein Eingreifen des Gerichts ist in diesem Stadium die Ausnahme. Unternehmer, die bereits vor der Bestellung der Liquidatoren Beratung benötigen, können sich an unsere rumänischen Anwälte wenden.

Wer kann Liquidator werden und welche Rechte und Pflichten hat er?

Liquidatoren können natürliche oder juristische Personen sein. Liquidatoren, die natürliche Personen sind, sowie die natürlichen Personen, die als ständige Vertreter einer zum Liquidator bestellten Gesellschaft handeln, müssen nach dem Gesetz zugelassen sein.

Liquidatoren tragen dieselbe Verantwortung wie die Geschäftsführer bzw. die Mitglieder des Direktoriums. Unsere Anwälte in Rumänien informieren Sie gerne näher über die Befugnisse des Liquidators.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt sind die Liquidatoren verpflichtet, gemeinsam mit den Geschäftsführern und Direktoren ein Inventar aufzustellen und eine Bilanz zu erstellen, aus der sich der genaue Stand der Aktiva und Passiva der Gesellschaft ergibt, und beide zu unterzeichnen.

Die Liquidatoren sind verpflichtet, das Vermögen der Gesellschaft, die ihnen von den Geschäftsführern bzw. den Mitgliedern des Direktoriums übergebenen Bücher sowie die Unterlagen der Gesellschaft entgegenzunehmen und aufzubewahren und über die Geschäftsvorgänge des Unternehmens Buch zu führen.

Die Liquidatoren üben ihr Mandat unter der Aufsicht der Rechnungsprüfer (cenzori) aus. Bei Aktiengesellschaften mit dualistischem System erfolgt die Aufsicht hingegen durch den Aufsichtsrat.

Eine besonders wichtige Befugnis der Liquidatoren nach dem Gesetz Nr. 31/1990 über die Gesellschaften besteht darin, dass sie die Gesellschaft vor Gericht vertreten können. Unsere rumänischen Anwälte erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten.

Folgt die Liquidation in jedem Fall auf eine bereits erfolgte Auflösung der Gesellschaft?

Die Liquidation der Gesellschaft nach ihrer Auflösung ist grundsätzlich zwingend. Das Gesetz Nr. 31/1990 über die Gesellschaften sieht jedoch vor, dass die Liquidation vermieden werden kann, wenn die Gesellschafter im Falle einer Auflösung durch Gesellschafterbeschluss diesen Beschluss mit der für Änderungen des Gesellschaftsvertrags erforderlichen Mehrheit widerrufen, solange noch keine Verteilung des Vermögens stattgefunden hat. Unsere Rechtsanwälte in Rumänien unterstützen Sie, wenn dies auf Sie zutrifft.

Ebenso entfällt die Liquidation bei einer Verschmelzung oder Spaltung des betreffenden Unternehmens.

Besitzt eine Gesellschaft in Liquidation Rechtspersönlichkeit?

Ja, im Stadium der Liquidation behält die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit, jedoch nur in dem für die Liquidation erforderlichen Umfang. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 31/1990 über die Gesellschaften bleibt ihre Rechtspersönlichkeit für die Liquidationsvorgänge bis zu deren Abschluss bestehen.

Gibt es eine Frist für den Abschluss der Liquidation einer Gesellschaft?

Ja, die Liquidation muss innerhalb eines Jahres ab der Eintragung der Auflösung im Handelsregister abgeschlossen sein; aus wichtigen Gründen kann das Handelsregisteramt diese Frist auf Antrag des Liquidators bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängern. In diesem Fall stehen Ihnen die Experten unserer Anwaltskanzlei in Rumänien während der gesamten Dauer zur Seite.

Innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss der Liquidation reichen die Liquidatoren beim Handelsregister (Oficiul Național al Registrului Comerțului – ONRC) einen Antrag auf Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ein. Wurde innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der einjährigen Liquidationsfrist (gegebenenfalls vom Handelsregisteramt verlängert) kein Antrag auf Löschung gestellt, ordnet der Registerführer des Handelsregisteramts die Löschung der Gesellschaft von Amts wegen oder auf Antrag jeder interessierten Person an.

Weitere Informationen zur Liquidation einer Gesellschaft in Rumänien

Die Liquidation lässt sich als die Phase verstehen, in der der bestellte Liquidator dafür sorgt, dass die Gesellschaft ihre Schulden gegenüber den Gläubigern begleicht und etwaiges verbleibendes Vermögen unter ihren Gesellschaftern verteilt. Abgeschlossen ist die Abwicklung eines Unternehmens in Rumänien jedoch erst, wenn die juristische Person aus dem nationalen Handelsregister gelöscht ist.

Unternehmer, die eine Gesellschaft in Rumänien schließen möchten, müssen zudem eine Reihe von Unterlagen bei den Behörden einreichen. Zu diesem Zweck beantragen sie die Löschung des Unternehmens nach der gleichzeitigen Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Beim Nationalen Handelsregisteramt werden folgende Unterlagen eingereicht:

  • der Antrag auf Löschung (Austragung der Gesellschaft);
  • der Beschluss des Gesellschafters bzw. der Gesellschafter über die gleichzeitige Auflösung und Liquidation der Gesellschaft;
  • der Nachweis der Einigung mit den Gläubigern, aus dem hervorgeht, dass die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten erfüllt hat (die Schulden beglichen wurden);
  • der Nachweis etwa erforderlicher Genehmigungen der rumänischen Behörden, dass die Auflösung und Liquidation erfolgen bzw. die Gesellschaft aus dem Register gelöscht werden kann;
  • der Nachweis über die Bestellung des Liquidators;
  • der Zahlungsnachweis für die Gebühren zur Veröffentlichung des Löschungsbeschlusses.

Wenn Sie mehr über die Liquidation einer Gesellschaft in Rumänien, das Verfahren zur Auflösung und Löschung einer juristischen Person oder die Möglichkeit, die Tätigkeit eines Unternehmens ruhen zu lassen, erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an die Experten unserer Anwaltskanzlei in Rumänien.

Neben unseren Leistungen für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen oder eine Gesellschaft in Rumänien schließen möchten, bieten wir auch Privatpersonen rechtliche Lösungen an. Ein Teil unserer Tätigkeit betrifft die Scheidung in Rumänien; darüber hinaus unterstützen wir Ausländer, die Immobilien in Rumänien erwerben möchten.

Das Handelsrecht ist ein wichtiger Teil der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Darie, Manea & Associates. Das Liquidationsverfahren und die Auflösung einer Gesellschaft nach rumänischem Recht sind komplexe Phasen der Beendigung der Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft. Unsere Anwälte in Rumänien bieten Ihnen fachkundige Rechtsberatung, erläutern Ihnen genau, was diese Phase im Leben Ihres Unternehmens bedeutet und welche Folgen sich daraus ergeben, und garantieren Ihnen die Vertretung vor allen zuständigen Behörden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen!

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