Die Unternehmen, die in Photovoltaikparks und Windparks in Rumänien investieren beabsichtigen, müssen die gesetzlichen Umstände verstehen, um die besten Erfolgsstrategien deren Investition zu finden.
Leitfaden zur Umwelt-Due-Diligence für Photovoltaik- und Windparkprojekte
Laut dem rumänischen Gesetz für erneuerbare Energie, der erste Schritt für solche Projekte bezieht sich auf die Entwicklung eines optimalen Rechtsrahmens. Es handelt sich um einen umfangreichen Schritt, der zunächst eine Baugenehmigung, die immer für diese Art von Projekten mit Wind-und Solarparks oder andere Einrichtungen für die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich ist, benötigt. Diese Genehmigung wird erteilt, wenn das Eigentumsrecht des Grundstücks entweder durch einen Eigentumszertifikat oder durch eine Erbbaurechtsvereinbarung nachgewiesen wird.
Der nächste Schritt zielt das Erlagen der Betriebserlaubnis. Vor dem Anfang der Geschäfte muss eine Betriebserlaubnis erworben und dazu muss der Bewerber verschiedene Vordrücke einreichen. Die Bewerbung sollte Angaben über die Stromerzeugungskapazitäten, das Organigramm des Unternehmens und auch eine Bescheinigung zur Personalqualifizierung enthalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollten zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten auch die folgenden hinzugefügt: das Qualitätsmanagement-Handbuch und den Geschäftsplan für die nächsten zwei Jahre. Für die Entwicklung eines soliden Vorgehens in Bezug auf Windparks oder Photovoltaik-Projekte in Rumänien braucht man es auch eine Reihe von Dokumenten mit Angaben der Gesellschaft: Name, Sitz, Gesellschafter, Satzung usw. Die Betriebserlaubnis wird in der Regel binnen 30 Tagen ausgestellt und gilt für 25 Jahre.
In Rumänien ist auch den Erwerb einer Umweltgenehmigung erforderlich. Diese wird von dem Umweltschutzamt ausgestellt. Die Genehmigung regelt die Umweltbedingungen und die Anforderungen für den Betrieb des Vorhabens.
Aspekte, die den Investitionsprozess verzögern oder verändern können
Belange, die den Investmentprozess verschieben können, sind die Rechtsstreitigkeiten über den Grundstück, die Rechtsstellung des archäologischen Erbes und das Fehlen eines Stadtbauzertifikats oder eines Windgutachtens. Die Projekte mit Photovoltaikanlagen und Windparks in Rumänien wurden als potentiell wesentlich für die Umweltauswirkungen eingeschätzt. Deshalb müssen die Behörden entscheiden, ob ein Park wird eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben wird, und werden dazu einen bestimmten Satz von Kriterien verwenden (z. B. Anforderungen über installierte Leistung, Luft, Wasser und Lärmbelastung). Alle Aspekte müssen geklärt werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt zu werden.
Neue Wind- und Solarprojekte können an den Ausschreibungen für Differenzverträge (CfD) teilnehmen; nationale und EU-kofinanzierte Förderprogramme werden nur zeitweise ausgeschrieben, ihre Bedingungen sind im Einzelfall zu prüfen. Unsere Fachanwälte sind in der Lage, alle erforderlichen Informationen zu diesem Thema und die besten Möglichkeiten zu bieten. Das rumänische umweltbedingte Sorgfaltspflicht Team der Anwaltskanzlei Darie & Manea wird streng Ihr Entwurf prüfen und die finanziell vorteilhaften Alternativen hindeuten und Sie auf die rechtlichen Risiken Ihrer Investition hinweisen.
Verkauf von Projekten im Bereich erneuerbare Energie
Photovoltaik- und Batteriespeicherprojekte (BESS) zum Verkauf
Über unsere Mandanten haben wir in Rumänien Photovoltaikprojekte und Batteriespeicherprojekte (BESS) in unterschiedlichen Entwicklungsphasen zum Verkauf. Wenn Sie interessiert sind, kontaktieren Sie uns und wir senden Ihnen die aktuellen Angebote.
Vor dem Kauf führen unsere Anwälte auch die rechtliche Due Diligence des Projekts durch: Rechte am Grundstück, Genehmigungen, Netzanschluss und Verträge.

Cristian Darie
Cristian Darie berät zu nationalem und internationalem Recht bei Darie, Manea & Associates. Kontaktieren Sie ihn für Ihr rechtliches Anliegen in Rumänien.
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Marcela Manea
Marcela Manea ist geschäftsführende Gesellschafterin von Darie, Manea & Associates, seit 2006 Rechtsanwältin, und berät Mandanten in Rumänien. Wenden Sie sich für Ihr Anliegen an unsere Kanzlei.
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Oana Darie
Rechtsanwältin: Prozessführung, Eigentumsrückgabe (ANRP) und Immobilienrecht.
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Adriana Tugui
Adriana Țugui leitet die Abteilung Prozessführung und Schiedsverfahren bei Darie, Manea & Associates und ist seit 2007 als Rechtsanwältin tätig.
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Laurentia Gheorghe
Laurentia Gheorghe leitet das Strafrecht und die Wirtschaftskriminalität bei Darie, Manea & Associates und vertritt Mandanten in Rumänien. Termin vereinbaren.
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Cătălina Bazan
Junior-Anwältin: Einwanderung, Prozessführung und Rechtsberatung.
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Oana Vasilescu
Juristische Assistentin: Entwurf juristischer Dokumente und Kontakt zu Behörden.
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