Die Filiale ist nur eine Verlängerung der Muttergesellschaft und hat daher keine Rechtspersönlichkeit und keine Unabhängigkeit. Gesetz nicht. 105/1992 über die Regulierung der internationalen Privatrecht Verbindungen nimmt die international anerkannten, durch die eine Niederlassung ist nach dem nationalen Recht der Muttergesellschaft geregelt.
Rechtlich gesehen, hat die Branche keine separaten Status der ausländischen Unternehmen selbst. Es ist nur, das Geschäfte in Rumänien. Das ausländische Unternehmen haftet für die Mitarbeiter und Gläubiger der Branche für die Handlungen und durch Schulden gemacht, seiner Manager und Agenten im Namen der Branche.
Schritte zur Niederlassungsgründung
Die Gründung einer Zweigniederlassung folgt den gleichen Schritten wie die von einem Tochterunternehmen, aber sie müssen nicht Einbeziehung Satzung festzulegen.
eine notariell beglaubigte Kopie der Satzung der Muttergesellschaft;
Nachweis der Eintragung der Muttergesellschaft in ihrem Herkunftsland;
Unterlagen über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und
Angenommen, die Niederlassung angenommen wird, ist dann noch mit der örtlichen Geschäftsstelle der Nationalen Amt für Handelsregister eingetragen werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Niederlassung
Während eine Tochtergesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und gilt als einer rumänischen Unternehmen, ist der Zweig nur eine Verlängerung der Muttergesellschaft und hat daher keine Rechtspersönlichkeit und keine Unabhängigkeit.
Die Branche hat keine separaten Status der ausländischen Unternehmen selbst und eine rumänische Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens ist eine rumänische juristische Person und somit ist es vorbehaltlich der rumänischen Gesetze.

Cristian Darie
Cristian Darie berät zu nationalem und internationalem Recht bei Darie, Manea & Associates. Kontaktieren Sie ihn für Ihr rechtliches Anliegen in Rumänien.
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Marcela Manea
Marcela Manea ist geschäftsführende Gesellschafterin von Darie & Manea und berät Mandanten in Rumänien. Wenden Sie sich für Ihr Anliegen an unsere Kanzlei.
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Adriana Tugui
Adriana Tugui ist geschäftsführende Gesellschafterin von Darie, Manea & Associates und seit über 14 Jahren als Anwältin in Rumänien tätig.
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Laurentia Gheorghe
Laurentia Gheorghe leitet das Strafrecht und die Wirtschaftskriminalität bei Darie, Manea & Associates und vertritt Mandanten in Rumänien. Termin vereinbaren.
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