Eine ausländische Kapitalgesellschaft kann mir sehr gut Geschäfte machen in Rumänien über eine Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und gilt als einer rumänischen Einheit betrachtet. Nach dem Gesetz No.31/1990, wie eine rumänische Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens ist eine rumänische juristische Person und somit ist es vorbehaltlich der rumänischen Gesetze. Es ist geeignet, im eigenen Namen, für die Aktionen übernommen .. Es ist verantwortlich, auf ihren eigenen Bereich für die Aktionen übernommen. Die rumänische Tochtergesellschaft verfügt über eine eigene Erbe und die Bankverbindung.
In der Praxis sind folgende Tochtergesellschaften die gleichen Schritte wie die Registrierung von Unternehmen in Auftrag gegeben, dh notarielle Beglaubigung der Satzung und die Eintragung der Tochtergesellschaft mit der National Trade Register Office. Die Gründung einer Tochtergesellschaft müssen die Mindestanforderungen für die Eigenkapitalanforderungen gemäß dem rumänischen Gesellschaftsrecht. Die Gründung einer Tochtergesellschaft müssen die Mindestanforderungen für die Eigenkapitalanforderungen gemäß dem rumänischen Gesellschaftsrecht no.31/1990.